
Kassenpflichtige Leistungen
Bis zu 60 Pflegestunden pro Jahresquartal können gemäss KVG mit ärztlicher Spitex-Verordnung und Arztzeugnis aus der Krankenkassen Grundversicherung geleistet werden.
Pflegemassnahmen nach Art. 7 KLV
Tarife gültig ab 1.01.2011, gemäss Santésuisse Bern
| Abklärung und Beratung | CHF 79.80/Std |
| Behandlungspflege | CHF 65.40/Std. |
| Grundpflege | CHF 54.60/Std. |
| Das Pflegematerial wird separat verrechnet. | |
Krankenkasse
Pflegeleistungen, die mit der Krankheit der Patienten und Patientinnen im Zusammenhang stehen und vom Arzt verordnet sind, können grundsätzlich der Kasse zugestellt werden.
Nicht Krankenkassenpflichtige Leistungen
Für die nicht kassenpflichtigen Leistungen muss der Kunde/die Kundin selber aufkommen.
Haushalthilfe wird je nach Art und Aufwand der Arbeit gemäss Kostenvoranschlag verrechnet. Die Tarife entnehmen Sie aus unserer separaten Tarifliste. Leistungen anderer Art werden nach Arbeit, Aufwand und Absprache individuell festgelegt. In diesen Ansätzen sind alle Sozialleistungen und Gebühren enthalten.
IV und EL BezügerInnen
Mehraufwand, welchen die Krankenkassen nicht decken, kann im Rahmen von CHF 35.00/Std. bei der Ausgleichskasse eingefordert werden. Ausgenommen davon sind: Samstag-, Sonn- und allgemeine Feiertagszuschläge, Spätdienstzulagen und Kilometer-Entschädigung.
SozialhilfeempfängerInnen
Der Sozialdienst erteilt nach Absprache eine Kostengutsprachefür Aufwendungen, welche durch die Krankenkasse nicht gedeckt sind.
Vertragsabschluss
Es werden nur Aufträge angenommen, bei denen die Zahlung durch einen Zahlungsgaranten gewährleistet ist.
Spitextarife
Aktuelle Pflegefinanzierung
Siehe Tarifblatt bei den Infos, gültig ab 1.1.2011. Sollten Sie Fragen haben, bitten wir Sie, uns ohne zu zögern zu kontaktieren.
unserer Klienten angewiesen. Spendenkonto:PC 30-162261-8 zu Gunsten Spitex Pro Vita 24
